Erwachsenenschutz
Im Erwachsenenschutz gelten die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit. Der Staat greift erst ein, wenn anderweitige Hilfestellungen nicht ausreichen oder zum Vornherein als aussichtslos erscheinen. Ist eine erwachsene Person nicht mehr in der Lage, ihre Angelegenheiten selber zu besorgen, ist folglich zunächst im privaten Umfeld Hilfe zu suchen. Der bzw. die Betroffene kann sich aber auch an private oder öffentliche Beratungsstellen wenden. Reichen diese Unterstützungsleistungen nicht aus oder erscheinen sie zum Vorherein als aussichtslos, können sich Betroffene oder ihr Umfeld an die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wenden.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ordnet bei Bedarf eine auf die konkreten Bedürfnisse im Einzelfall angepasste, massgeschneiderte Beistandschaft an.